Baumpflege
Ein gesunder Baum ist ein sicherer Baum!
Ganz nach diesem Motto empfehlen wir unseren Kunden, früh mit der Baumpflege durch unsere Baum-Experten zu beginnen, um sich durch eine gute Vorsorge Folgekosten zu ersparen.
Unser qualifiziertes Team bildet sich stets fort, um auf dem neuesten Stand der Dinge handeln zu können und berät Sie kompetent in jedem Fachbereich.
Mit Seilunterstützter Baumklettertechnik und Hubarbeitsbühne können wir auch an schwer zugänglichen Standorten ein optimales Ergebnis erzielen und Ihre Freude am Baum erhalten.
Unser umfassendes Angebot für die „Grünen Riesen in“ ihrem Garten deckt alle erdenklichen Bereiche ab.
„Ich hätte gerne einen Baum im Garten“
Gerne beraten wir, erstellen Pflanzkonzepte, begleiten den Weg Ihrer Neupflanzlinge und kümmern uns um alles, was in den folgenden Jahren so anfällt.
Dazu gehören zum Bespiel:
- Beratung und Pflanzkonzepte
- Pflanzung
- Jungbaumpflege
- Standortoptimierung nach modernsten Erkenntnissen
- Bodenproben und Gutachten
- Düngungspläne
„Was hat mein Baum?
Ist mein Baum gefährlich?“
Wir helfen bei großen und kleinen Problembäumen, schätzen die zu erwartenden Reaktionen des Patienten ein und beraten Sie gern und eingehend zu den potentiellen Erhaltungsmöglichkeiten.
Als Grundstücksbesitzer haben Sie die sogenannte Verkehrssicherungspflicht für Bäume und Sträucher. Das bedeutet, dass vorhersehbare Gefahren oder Unfälle, die von Bäumen ausgehen können, verhindert werden müssen. Um etwaige Situationen zu vermeiden, empfehlen wir Bäume regelmäßig einer fachgerechten Kontrolle und eventuellen Schnittarbeiten zu unterziehen.
In diesem Bereich bieten wir an:
- Regelkontrollen zur Verkehrssicherheit nach VTA
- Eingehende Untersuchung und Baumgutachten bei Zweifel zur Sicherheit mit neuester Technik
- Einbau und Kontrolle von Kronensicherung
- Kroneneinkürzungen
- Totholzentfernungen
- Erhaltung und Erstellung von notwendigen Lichtraumprofilen
- Diagnose und Behandlung von Baumschädlingen
- Wurzelbehandlung nach Wurzelschäden
- Aufarbeitung nach Sturm- und Schneebruch
- Hilfe bei dem Erwerb für Fällerlaubnisse und die notwendige Kommunikation mit den zuständigen Behörden
Anfallendes Holz von Schnittarbeiten und Fällungen kann vor Ort gehäckselt, entsorgt oder auf Wunsch zu Kaminholz aufgearbeitet werden.
Als Fachbetrieb arbeiten wir natürlich im Rahmen von Bundesnaturschutzgesetz, Baumschutzverordnung, Nachbarschaftsrecht und der Straßen- und Verkehrssicherheit.
Unser Ansprechpartner für alle baumbetreffenden Angelegenheiten, Nils Bohn, freut sich auf Ihren Anruf!
Seilunterstütze Baumklettertechnik (SKT)
SKT ist eine Seilklettertechnik der Forstwirtschaft und Baumpflege. Die Methode umfasst baumschonende Klettertechniken mit der Möglichkeit, Stamm- und Kronenteile abzuseilen ohne Schaden an Hausdächern oder Ähnlichem zu riskieren und den fachgerechten Einsatz der Motorsäge am Baum unter entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen.
Seilunterstütze Baumklettertechnik realisiert ein Arbeiten an für Hubarbeitsbühnen unzugänglichen Orten und macht unseren Kletterern das Begehen von Ästen selbst im Feinastbereich problemlos möglich.
Mit SKT erreichen wir nahezu jeden Ort in Ihrem Baum!
Hubarbeitsbühne
Eine Hubarbeitsbühne (auch Hubsteiger oder Steiger genannt), ist ein Gerät mit einer Aufenthaltsbühne und einem hydraulischen oder elektromechanischen Antrieb. Die Bühnen arbeiten entweder mit einem beweglichen Arm oder einem senkrechten Mast und ermöglichen dadurch ein problemloses Arbeiten in großen Höhen.
Steiger gibt es in jeglichen Größen mit diversen Fahrwerken (LKWs oder Kettenfahrzeuge). Dank unseren Partnern haben wir immer das passende Gerät für Ihren Einsatz zur Verfügung!
Mykorrhiza
Mykorrhiza nennt man eine Wurzel, die von einem Mykorrhizapilz besiedelt wird. Pflanze und Pilz gehen eine Symbiose miteinander ein. Seit mehr als 120 Jahren weiß man, dass sowohl Baum als auch Pilz durch diese Verbindung stark profitieren und durch diese Partnerschaft selbst extreme Standorte besiedeln können.
Die Pilze erhalten einen Teil der durch Photosynthese entstandenen Stoffe von der Pflanze und versorgen diese im Gegenzug mit Mineralstoffen aus dem Boden. Desweiteren bietet der Pilz einen gewissen Schutz vor Krankheitserregern und oberirdischen Schädlingen, wie zum Beispiel Blattläusen oder schädlichen Pilzinfektionen, und erhöht zudem die Trockenresistenz der Pflanze.
Mit einer gezielten Mykorrhiza Applikation können wir Ihren Baum, gerade in Stresssituationen, erfolgreich unterstützen.
Visual Tree Assessment
VTA beschreibt eine Methode zur systematischen Baumkontrolle, die von Claus Mattheck entwickelt wurde und für die er u.a. 2003 den Umweltpreis der Bundesstiftung Umwelt erhielt.
Die übliche Vorgehensweise erfordert eine Sichtkontrolle auf Baumumfeld, Schadensmerkmale und Vitalität, eine Bewertung der eventuell festgestellten Schadensmerkmale und die Abschätzung, ob an Stand-und Abbruchsicherheit gezweifelt werden muss.
VTA ist zur Zeit der neueste Stand der Technik, wenn es um Baumkontrollen geht!
Resistograph
Ein Resistograph ist ein Bohrwiderstandsmessgerät, welches sowohl bei Bäumen als auch bei Konstruktionsholz zum Einsatz kommt und überall und ohne großen Aufwand Strukturen, innere Defekte oder Restwandstärken sichtbar macht.
Bei Bäumen im Umfeld von Wohn- und Verkehrsflächen werden bei von außen ersichtlichen Schäden vielfach rigorose Maßnahmen (Fällungen) durchgeführt, um die Verkehrssicherheit wieder herzustellen. Hier gilt die Devise „Im Zweifel gegen den Baum.“
Mit unserem Resistographen können wir Defekte und Faulstellen im Baum exakt vermessen und so Rückschlüsse auf die aktuelle und künftige Standsicherheit ziehen. Somit werden häufig voreilige Schnittarbeiten, die den Baum nachhaltig schädigen können, vermieden oder aber versteckte Faulhöhlen entdeckt, die ein schnelles Handeln erfordern.
Mit dem Einsatz unseres Resistographen wissen Sie es genau!
Bundesnaturschutzgesetz §39 (5) 2.
„Es ist verboten: Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form-und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesundhaltung von Bäumen.“
Bürgerliches Gesetzbuch §823 (1)
„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“
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